Nachlass verkaufen
IHRE VORTEILE BEI der Zenubia Schmuck AG:
- Goldschmied im Haus
- Edelstein & Uhrenexperten
- Fachliche & Seriöse Beratung
- Unverbindliche Begutachtung
- Barauszahlung / Banküberweisung
- Münzexperten & Erbschaftsexperten
- Transparente & Diskrete Abwicklung
- 3min. mit Auto / ab Ausfahrt Winterthur-Töss
- 3min. mit ÖV / Winterthur HB bis Station Loki
- Vom kantonalen Eichamt Zürich geeichte Feingewichtwaagen
IHRE VORTEILE BEI der Zenubia Schmuck AG:
- Goldschmied im Haus
- Edelstein & Uhrenexperten
- Fachliche & Seriöse Beratung
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- Münzexperten & Erbschaftsexperten
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DAS Sind wir ...
Präzise Materialprüfung durch Spektralanalyse
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EDELMETALLKONTROLLE
Die eidg. Edelmetallkontrollgesetzgebung regelt den Handel mit Waren aus Gold, Silber, Platin, Palladium und mit Edelmetallen überzogene Waren. Die Zenubia Schmuck AG unterliegt den Kontrollen und der Einhaltung der Gesetzgebung der Schweizerischen Edelmetallkontrolle.
EICHAMT ZÜRICH
Die kantonalen Eichämter sind für den Vollzug der gesetzlichen Regelungen von Messmitteln zuständig. Sie kontrollieren und prüfen die eingesetzten Messmittel, versehen diese mit der Eichmarke, und sorgen so dafür, dass ein fairer Handel möglich ist. Die von der Zenubia Schmuck AG eingesetzten Messmittel unterliegen selbstverständlich den Kontrollen der kantonalen Eichämter vom Kanton Zürich.
VSGU – VERBAND SCHWEIZER GOLDSCHMIEDE UND UHRENFACHGESCHÄFTE
Als ein professioneller Goldschmiedebetrieb, ist die Zenubia Schmuck AG Mitglied des VSGU, dem Branchenverband der Schweizer Goldschmiede- und Uhrenfachgeschäfte, welcher für Kompetenz, Qualität, Verantwortung und Ethik steht.

Edelmetallkontrolle
Die eidg. Edelmetallkontrollgesetzgebung regelt den Handel mit Waren aus Gold, Silber, Platin, Palladium und mit Edelmetallen überzogene Waren. Die Zenubia Schmuck AG unterliegt den Kontrollen und der Einhaltung der Gesetzgebung der Schweizerischen Edelmetallkontrolle.

Eichamt Zürich
Die kantonalen Eichämter sind für den Vollzug der gesetzlichen Regelungen von Messmitteln zuständig. Sie kontrollieren und prüfen die eingesetzten Messmittel, versehen diese mit der Eichmarke, und sorgen so dafür, dass ein fairer Handel möglich ist. Die von der Zenubia Schmuck AG eingesetzten Messmittel unterliegen selbstverständlich den Kontrollen der kantonalen Eichämter vom Kanton Zürich.

VSGU – Verband Schweizer Goldschmiede und Uhrenfachgeschäfte
Als ein professioneller Goldschmiedebetrieb, ist die Zenubia Schmuck AG Mitglied des VSGU, dem Branchenverband der Schweizer Goldschmiede- und Uhrenfachgeschäfte, welcher für Kompetenz, Qualität, Verantwortung und Ethik steht.
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Nachlass verkaufen – Erinnerungsstücke verantwortungsvoll zu Geld machen
Wenn ein Nachlass aufgelöst werden muss, treffen persönliche Erinnerungen und materielle Werte unmittelbar aufeinander. Schmuckstücke, alte Münzen, Uhren, Silberwaren oder andere Kostbarkeiten haben häufig viele Jahre oder sogar mehrere Generationen innerhalb einer Familie überdauert. Doch nicht alles kann oder möchte man behalten. Wer einen Nachlass verkaufen möchte, sucht daher meist nicht einfach nur nach einem Käufer. Gefragt ist vielmehr ein erfahrener Ansprechpartner, wie die Zenubia Schmuck AG in Winterthur, der die vorhandenen Stücke sorgfältig betrachtet, ihren Wert erkennt und mit der besonderen Situation angemessen umgeht.
Bei der Zenubia Schmuck AG besteht die Möglichkeit, Wertgegenstände aus einem Nachlass professionell prüfen zu lassen und anschliessend zu verkaufen. Dadurch lässt sich herausfinden, welche Schätze sich tatsächlich zwischen den vielen persönlichen Dingen befinden.
Welche Gegenstände aus einem Nachlass lassen sich verkaufen?
Ein Nachlass kann überraschend vielfältig sein. Neben klassischen Schmuckstücken wie Goldketten, Ringen, Armbändern oder Broschen finden sich häufig ältere Armbanduhren, Taschenuhren, Münzen oder Silbergegenstände. Auch Diamanten und andere wertvolle Stücke können Teil einer Erbschaft sein.
Dabei sollte man sich vom äusseren Erscheinungsbild nicht täuschen lassen. Ein Ring muss weder modern noch unbeschädigt sein, um einen Wert zu besitzen. Gleiches gilt für eine gerissene Goldkette oder Schmuck, der seit Jahrzehnten nicht mehr getragen wurde. Entscheidend können beispielsweise das verwendete Edelmetall, dessen Reinheit und Gewicht sowie weitere Eigenschaften des jeweiligen Gegenstands sein. Wer einen Nachlass verkaufen will, sollte daher interessante Stücke zunächst sammeln und begutachten lassen, bevor vorschnell entschieden wird, was wertvoll und was vermeintlich wertlos ist.
Wertgegenstände aus einer Erbschaft richtig einschätzen lassen
Gerade bei geerbten Gegenständen fehlt häufig das notwendige Hintergrundwissen. Vielleicht wusste die verstorbene Person genau, woher eine bestimmte Uhr stammt oder welchen Wert eine Münzsammlung besitzt. Für die Erben ist diese Information dagegen oftmals nicht mehr verfügbar.
Eine fachkundige Einschätzung schafft hier Klarheit. Unterschiedliche Wertgegenstände müssen individuell betrachtet werden. Bei Edelmetallen sind andere Kriterien entscheidend als beispielsweise bei einer hochwertigen Uhr, einer Münze oder einem Diamanten. Die Zenubia Schmuck AG bietet hierfür die Möglichkeit, entsprechende Gegenstände prüfen und bewerten zu lassen. Auf diese Weise erhalten Eigentümer eine bessere Grundlage für ihre Entscheidung und müssen sich nicht allein auf Vermutungen oder Erinnerungen verlassen.
Warum lohnt sich eine professionelle Prüfung des Nachlasses?
Zwischen vielen alltäglichen Gegenständen können sich Stücke befinden, deren tatsächlicher Wert für Laien nur schwer erkennbar ist. Besonders Goldschmuck ist ein gutes Beispiel dafür. Ein Schmuckstück kann aus der Mode gekommen sein oder deutliche Gebrauchsspuren aufweisen und dennoch aufgrund seines Edelmetallgehalts interessant sein.
Ähnlich verhält es sich mit Münzen, Silber und Uhren. Deshalb ist es sinnvoll, nicht allein danach zu entscheiden, was schön, modern oder gut erhalten aussieht. Wer seinen Nachlass verkaufen möchte, kann durch eine professionelle Bewertung wie bei der Zenubia Schmuck AG vermeiden, interessante Gegenstände versehentlich zu unterschätzen. Gleichzeitig entsteht dadurch eine klare Trennung zwischen persönlichen Erinnerungsstücken und Gegenständen, deren finanzieller Wert genutzt werden soll.
Nachlass verkaufen mit Zeit und einem guten Gefühl
Eine Nachlassauflösung muss nicht bedeuten, dass sämtliche Gegenstände verkauft werden. Im Gegenteil: Häufig hilft eine Bewertung sogar dabei, bewusster zu entscheiden. Einige Stücke bleiben vielleicht als Erinnerung in der Familie, während Schmuck, Münzen oder Uhren, für die niemand Verwendung hat, verkauft werden.
Bevor Sie einen Nachlass verkaufen, empfiehlt es sich, die vorhandenen Wertgegenstände zunächst zusammenzutragen. Schmuckschatullen, Münzalben, Uhrenboxen oder kleine Aufbewahrungsbehälter sollten dabei nicht übersehen werden. Auch vorhandene Zertifikate, Rechnungen, Etuis oder andere Unterlagen können interessant sein und sollten gemeinsam mit den jeweiligen Gegenständen aufbewahrt werden.
Vor allem sollte Schmuck nicht eigenständig auseinandergebaut oder aufgrund kleiner Beschädigungen entsorgt werden. Auch einzelne Ohrringe, defekte Ketten und ältere Schmuckstücke können noch einen materiellen Wert besitzen.
Aus geerbten Wertgegenständen neue Möglichkeiten schaffen
Nicht jedes Erbstück muss für immer in einer Schublade liegen. Manchmal ist der Verkauf die passendere Entscheidung – insbesondere dann, wenn innerhalb der Familie niemand Verwendung für die betreffenden Gegenstände hat. Der erzielte Betrag kann anschliessend für etwas eingesetzt werden, das heute von Bedeutung ist.
Wer seinen Nachlass verkaufen möchte, findet bei der Zenubia Schmuck AG eine Anlaufstelle für unterschiedliche Wertgegenstände aus Erbschaften. Statt Schmuck, Edelmetalle, Münzen oder Uhren ungenutzt aufzubewahren, können diese zunächst fachkundig betrachtet und anschliessend verkauft werden. So bedeutet der Verkauf eines Nachlasses nicht, Erinnerungen aufzugeben. Persönliche Erinnerungen bleiben bestehen – während die materiellen Werte der Gegenstände eine neue Verwendung finden können.